Kennzeichen: Alles Wichtige rund um Autokennzeichen

Ohne sie funktioniert im Straßenverkehr nichts: Autokennzeichen. Und sie kennen es bestimmt: Vor Ihnen fährt ein Wagen mit einem Ihnen unbekannten Nummerschild und Sie möchten wissen, woher dieser Autofahrer stammt. Diese Information haben wir für Sie auf dieser Webseite für alle Kennzeichen in der Bundesrepublik Deutschland zusammengetragen!

Benutzen Sie unsere Suche, um direkt nach einzelnen Kennzeichen zu recherchieren oder navigieren Sie durch die einzelnen Bundesländer. Selbstverständlich vollkommen kostenlos! Darüber hinaus finden Sie auf dieser Website auch weitere wichtige Informationen:

Wo kann man ein Kennzeichen beantragen?

Der Gang zur Zulassungsstelle kann manchmal reichlich Nerven kosten: Besonders an Montagen und Freitagen kann die Wartezeit sich in die Länge ziehen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die benötigten Unterlagen zur Beantragung eines Kennzeichen fehlen. Doch was wirklich benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich kann ein Kennzeichen nur bei einer Zulassungsstelle der Stadt oder des Landkreises beantragt werden. Ausnahme: Kurzzeitkennzeichen können online bestellt und versendet werden. Darüber hinaus bieten einige Firmen einen Zulassungsservice an. Wer die Anmeldung aber in Eigenregie durchführt, kommt um den Behördenbesuch kaum herum.

Benötigt wird dazu ein gültiges Ausweisdokument wie der Personalausweis oder Reisepass. Außerdem muss der nunmehr als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnete Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden. Bei einer endgültigen Stilllegung werden diese Dokumente entwertet, ansonsten wird der Fahrzeughalter umgetragen. Geht es um eine Zulassung, muss auch eine Bestätigung über eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Die alte Versicherungsdoppelkarte ist Geschichte, die Information von der Versicherung wird der Zulassungsstelle elektronisch übermittelt. Als Bestätigung genügt die 7-stellige EVB-Nummer, die der Fahrzeughalter bei Abschluss der Police erhalten hat. Bei einer Zulassung muss auch eine gültige HU nachgewiesen werden. Die Abgasuntersuchung ist mittlerweile Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird nicht mehr gesondert ausgewiesen – auch die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen ist damit entfallen.

Ist das Fahrzeug noch angemeldet, müssen die alten Kennzeichen ebenfalls vorgelegt werden, damit sie von der Zulassungsstelle entwertet werden können. Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss der Nachweis in Form eine Abmeldebestätigung erbracht werden – die alten Kennzeichen wurden dann bereits bei der Abmeldung von der Plakette befreit. Sollte der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassung erscheinen können, kann er auch eine dritte Person bevollmächtigen. In der Vollmacht sollte aber nicht nur die Zulassung erwähnt, sondern auch eine Erlaubnis zur Lastschrift erteilt werden. Denn die Kfz-Steuer wird automatisch vom Konto eingezogen – weitere Zahlungsmethoden sind nicht möglich.

Die Kosten für eine solche Beantragung fallen sehr unterschiedlich aus: Für eine An- oder Ummeldung werden um 30 Euro fällig, dazu kommt etwa dieselbe Summe für neue Kennzeichen. In einigen Fällen muss ein neuer Kfz-Schein oder -Brief ausgestellt werden, was jeweils wieder etwa 25 Euro kostet. Das ist nötig, wenn der alte Kfz-Brief keine weitere Eintragungsmöglichkeit für einen neuen Halter zulässt oder das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war. Für ein eventuelles Wunschkennzeichen werden meist um 10 Euro fällig. Denselben Betrag verlangen die Zulassungsstellen auch, wenn Angaben geändert werden müssen – beispielsweise bei einem Wohnortwechsel. In diesem Fall werden aber auch neue Kennzeichen fällig – eine Ummeldung ist Pflicht.Tipp: Die zuständige Behörde stellt die aktuelle Gebührenordnung in der Regel online, sodass es später nicht zu Überraschungen kommt.

Sollte ein oder beide Kennzeichen geklaut werden, muss umgehend die Polizei informiert werden. Es besteht das Risiko, dass mit den Kennzeichen Straftaten begangen werden. Neben Verkehrsdelikten kommt beispielsweise auch Benzindiebstahl an der Tankstelle infrage. Danach kann die Zulassungsstelle unter Vorlage der übrigen Dokumente neue Kennzeichen ausstellen.

Wechselkennzeichen: Das müssen Sie wissen

Wer im Besitz von zwei Fahrzeugen ist, kann seit dem 1. Juli 2012 auf sogenannte „Wechselkennzeichen“ zurückgreifen. Diese aus Österreich bekannte Modell ermöglicht es, sofern einer der Wagen temporär stillgelegt ist, das Kennzeichen zu tauschen. Temporär stillgelegt bedeutet, dass der Wagen auf einem privaten Grundstück geparkt werden muss. Für Sparfüchse hier der Hinweis: Durch ein Wechselkennzeichen spart man nicht bei der KFZ-Steuer. Diese wird auch weiterhin für beide Wagen benötigt. Allerdings können Sie bei manchen Versicherern einen Rabatt erhalten, wenn Sie das neue Umstecksschild verwenden.

Kosten

Die Kosten für Wechselkennzeichen belaufen sich auf rund 100€. Laut Informationen des ADAC entfallen dabei rund 65 Euro auf die Zulassungsstelle, das Kennzeichen selbst schlägt mit circa 40 Euro zu Buche.

Saisonkennzeichen: Was versteht man darunter?

Saisonkennzeichen lassen sich für Motorräder ebenso wie für Autos beantragen. Ihr besonderes Merkmal besteht darin, dass auf dem Fahrzeugschild zusätzlich zur Autonummer beziehungsweise Motorradnummer zwei Monatszahlen als Gültigkeitszeitraum aufgedruckt sind. Diese geben an, für welche Monate im Jahr das Kennzeichen gilt. Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens kann über das Kalenderjahr hinausgehen, so dass auch Gültigkeitszeiträume von Dezember bis Februar und ähnliche Kombinationen möglich sind. Den Zulassungszeitraum kann der Fahrzeughalter frei bestimmen, lediglich die Mindestlaufzeit von zwei Monaten ist zu beachten. Die theoretische Höchstgrenze von elf Monaten versteht sich ohnehin von selbst, da ein längerer Zulassungszeitraum der Jahreszulassung entspricht.

Gründe für ein Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen dient der Kostenersparnis, denn der Fahrzeughalter muss nur für die tatsächliche Benutzungsdauer des entsprechenden Fahrzeuges die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung bezahlen. Da die Diebstahlgefahr auch bei Nichtbenutzung des Fahrzeuges bestehen bleibt, sollte die Teilkaskoversicherung auch den Zeitraum der Nichtzulassung umfassen. Kosten fallen nur für die erstmalige Einrichtung eines Saisonkennzeichens an. Die amtliche Gebühr für die Umschreibung eines bestehenden Kennzeichens auf ein Saisonkennzeichen beläuft sich auf dreißig Euro. Hinzu kommen die Kosten für die neuen Fahrzeugschilder, welche sich je nach Anbieter auf zwanzig bis dreißig Euro belaufen. Wenn Fahrzeughalter das Saisonkennzeichen direkt bei der Erstanmeldung eines neuen Fahrzeuges wählen oder im Rahmen einer Ummeldung wünschen, fallen zusätzlich die regulären Gebühren für eine Fahrzeugneuanmeldung oder eine Ummeldung an.

Privatpersonen nutzen Saisonkennzeichen vor allem, um nur im Winter oder nur während des Sommers gefahrene Fahrzeuge anzumelden; besonders die wechselweise Zulassung eines Autos und eines Motorrades oder eines Cabrios und einer Limousine ist weit verbreitet. Aber auch Gewerbebetriebe verwenden Saisonkennzeichen, um speziell für den Winterdienst oder für nur im Sommer anfallende Tätigkeiten angeschaffte Betriebsfahrzeuge entsprechend ihrer Einsatzmöglichkeiten zuzulassen. Außerhalb des Zulassungszeitraumes dürfen die entsprechenden Fahrzeuge jedoch nicht im öffentlichen Straßenraum parken.