Kraftfahrzeugkennzeichen, die derzeit in Deutschland zugeteilt werden.
Nach dem Kennzeichen wird die Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) genannt, zu der das Kennzeichen gehört. Ist aus dem Namen eines Kreises nicht eindeutig der Verwaltungssitz (Kreisstadt) ableitbar, so wird dieser zusätzlich aufgeführt. In der rechten Spalte wird dargelegt, woher sich das Zeichen ableitet.